Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  181  —
Provinz  Preußen,  Negierungebczirk  Königsberg.

Obligation

des
Königsberger  Landkreises
II.  Emission

über

..........  ThalerPrenßifchKurant

Auf  Grund  des  unten  genehmigten  Kreistagsbeschlusses  vom
6.  November  1867.  wegen  Aufnahme  einer  Kmneeren  Schuld  von  117,000  Thalern
bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Bau  der  Chausseen  im  Königsberger
Landkreise  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des
Gläubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  ...  Thalern
Preußisch  Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf  Prozent
  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  117,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1870.  ab  allmälig  innerhalb  eines  Jeitraumes  von  fünfzehn  Jahren  mit
jährlich  wenigstens  7800  Thalern,  welche  vom  Kreise  aufgebracht  werden.

ie  Holgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1870.  ab  in  dem
Monate  Februar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
  noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,
sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer
Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung
  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt
sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  den  vier  Amtsblättern
  der  Königlichen  Regierungen  der  Provinz  Preußen,  in  der  zu  Königsberg
erscheinenden  Ostpreußischen  Zeitung,  im  Kreisblatte  des  Königsberger  Landkreises,
sowie  im  Staatsanzeiger.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird  es
in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  *

(Ne.  7003.)  ·  lc