Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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brauche  des  Uns  verfassungsmäßig  zustehenden  Rechtes  der  provisorischen
Gesetzgebung  wie  folgt:

Das  Königlich  Bayerische  Gesetz  vom  15.  Dezember  1881,  den  Malzaufschlag
  betreffend,  findet  vom  1.  Januar  1882  an  auch  im  Vordergerichte
Ostheim,  d.  h.  in  dem  Bezirke  des  Amtsgerichtes  Ostheim,  mit  Ausnahme  des
Ortes  Melpers,  Anwendung.

Urkundlich  haben  Wir  dieses  provisorische,  nur  bis  zum  1.  April  1882
geltende  Gesetz  verfassungsmäßig  vollzogen  und  mit  Unserem  Großherzoglichen
Staatsinsiegel  bedrucken  lassen.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar,  den  28.  Dezember  1881.

Carl  Alerander.
G.  Thon.  Stichling.  v.  Groß.

Gesetz,  den  Malzaufschlag  betreffend.

Ludwig  Il.
von  Gottes  Gnaden  König  von  Bayern,  Pfalzgraf  bei  Rhein,
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Schwaben  cc.  2c.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung
der  Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
was  folgte:

Art.  1.

Die  in  Art.  2  Abs.  1  des  Gesetzes  vom  31.  Oktober  1879,  den  Malzaufschlag  betreffend,
festgesetzte  Erhöhung  des  Aerarialmalzaufschlages  von  vier  auf  sechs  Mark  vom  Hektoliter  des
zur  Bierbereitung  bestimmten  Malzes  wird  auf  die  Dauer  der  Monate  Januar,  Februar  und
März  1882  verlängert.

Ob  und  inwieweit  diese  Erhöhung  für  den  Rest  der  XVI.  Finanzperiode  in  Anwendung
zu  kommen  hat,  wird  im  Finanzgesetze  bestimmt.

Art.  2.

Gegenwärtiges  Gesetz  tritt  am  1.  Jannar  1882  im  ganzen  Umfange  des  Königreichs  in
Wirksamkeit.

Gegeben  zu  Linderhof,  den  15.  Dezember  1881.

Ludweig.
Dr.  v.  TLutz.  Dr.  v.  Fänstle.  v.  Maillinger.  u.  Niedel.  Frhr.  v.  Crailsheim.  Frhr.  v.  Frilitzsch.
Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:
Der  Oberregierungsrath
im  k.  Staatsministerium  des  Innern,
Neumayr.