Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  187  —

Stempel-Tarif.

 

Zweite  Abtheilung.

 

59.

60.

61.

62.

(Nr.  7005.)

 

Abschiede  der  Oberoffiziere  und  besoldeten  Militair-,  Civil=NFeistlichen
  und  Kommunal-Beamten  .  .
bschiede  der  unbesoldeten  Beamten  .........·

Abschriftembeglaubigte...............................
st  jedoch  zu  der  stempelpflichtigen  Verhandlung  selbst
nur  ein  geringerer  Stempel  nöthig  gewesen,  so  bedarf  es
dessen  auch  nur  zur  beglaubigten  Abschrift  (vergl.  K  10.
der  Verordnung  vom  19.  Juli  1867.).
Atteste,  amtliche,  in  Privatsahen
Zeugnisse,  welche,  von  wem  es  auch  sei)  nur  allein
zu  dem  Zweck  ausgestellt  werden,  um  auf  Grund  derselben
*  ttliches  Attest  ausfertigen  zu  lassen,  sind  nicht  stempelpflichtig.

Alle  amtlichen  Atteste,  welche  nur  deshalb  ausgefertigt
werden,  damit  der  Inhaber  seine  Berechtigung  zum  Genusse
  von  Wohlthaten,  Stiftungen  und  anderen  Dt
i

sitionen  für  Dürftige  dadurch  nachweisen  könne,

empelfrei.

Alle  Atteste,  welche  die  Pfarrer  von  Amtswegen  in
Bejug  auf  kirchliche  Handlungen  ertheilen,  mit  alleiniger
Ausnahme  der  Geburts-  oder  Tauf.)  Tranungs=  und

Diejenigen  Atteste,  welche  bei  öffentlichen  Kassen  als
Rechnungsbelag,  wegen  Jahlung  der  Wartegelder  und
Pensionen  von  den  Empfängern  eingereicht  werden  müssen,
sind  stempelfrei.  ,»«»

Ausfertigun  en,  amtliche,  insofern  sie  im  gegenwr  igen
Tarif  ht  sesonders  taxirt  worden,  nach  dem  Ermessen

der  Behörddiei  .  .  ..  «.................  -..·.......  ..

oder  auch  nrr  "“
Der  Steumel  von  15=  Sgr.  ist  für  Ausfertigungen
in  der  Regel  zu  gebrauchen.  Der  niedrigere  Stempel

ülundet  nur  statt,  wo  die  Verhältnisse  des  Empfängers
oder  die  Geringfügigkeit  eines  nicht  nach  Gelde  zu  schätzenden

  Gegenstandes  die  Ausnahme  besonders“  begründen.

Todten,  oder  Beerdigungsscheine,  bedürfen  keines  Stempels.

 

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frei.

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