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Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erkläung.
des Landesdirektors der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ausgetauscht
worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 27. Februar 1868.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
v. Thile.
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(Nr. 7011.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1868., betreffend die Verleihung der fiska-«
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhalkung einer Kreis-Chaussee
von Falkenberg über Bahnhof Dambrau zum Anschluß an die Breslau.
Oppelner Staats-Chaussee, im Kreise Falkenberg, Regierungsbezirk Oppeln.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Wegestrecke von Falkenberg über Bahnhof Dambrau zum Muschlaß
an die Breslau= Oppelner Staats-Chaussee, im Kreise Falkenberg, Regierungs.
bezirk Oppeln, genehmigt habe,) verleihe Ich hierdurch dem Kreise Falkenberg,
im Regierungsbezirk Oppeln, das Expropriationsrecht für die zu diesem Chausseebau
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau=
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem
genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen
auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmumgen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Februar 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7010—7012.) (Nr. 7012.)