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Nr. 7019.) Allerhoͤchster Erlaß vom 10. Februar 1868. betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an den Kreis Luckau für den Bau und die Unterhaltung
einer Kreis-Chaussee von Prierow an der Berlin-Lübben-Kottbuser Staats-
straße nach dem Bahnhofe Brand an der Berlin-Görlitzer Eisenbahn.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee im Kreise Luckau, Regierungsbezirks Frankfurt a. d. O., von Prierow an der
Berlin-Lübben-Kottbuser Staatsstraße nach dem Bahnhofe Brand an der Berlin-
Görlitzer Eisenbahn genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Luckau
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu-
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarise vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. Februar 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7020.)