Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Negierungebezirk Königeberg. 
Obligation des Kreises Friedland 
Littr. ..... M .... 
IV. Serie 
über 
. . .. . . .. Thaler Preußisch Kurant. 
  
Au Grund des unten enehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
28. November 1867. und des Allerhöchsten Peirülegeenn vom.e 
wegen Aufnahme einer Schuld von 120),000 Thalern bekennt sich die ständische 
Kommission des Kreises Friedland Namens des Kreises durch diese, für jeden 
Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer 
Don#lehnsschuld v ego .... Thalern, in Buchstahen 
Thalern Preußisch Kurant, nach dem gesetzlich bestehenden Münzfuße, welcher 
Betra . den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu 
verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 120,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1885. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Eintausend zweihundert Thalern jährlich, unter Zuwachs der 
Ziusea- von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des Tilgungs- 
planes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Vie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1885. ab in dem 
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gelürdigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- 
gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staats- 
anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg und in dem 
Friedländer Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 2. Juli, von heute ab gerech- 
net, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schulboerschreibung, 
(Nr. 2021.) ei
	        
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