Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7042.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1868., betreffend die Ausdehnung der 
durch den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Januar 1866. dem Wehlauer 
Kreise bezüglich des Baues und der Unterhaltung der Chaussee von Gu- 
behnen nach Stampelken bewilligten Rechte auch auf die Chaussee von 
Stampelken bis zur Labiauer Kreis-Chaussee von Nauzken über Kaymen 
nach Sielkeim. 
A# Ihren Bericht vom 1. Februar d. J. genehmige Ich, daß die durch 
Meinen Erlaß vom 8. Januar 1866. (Gesetz Samml. von 1866. S. 43.) dem 
Wchlauer Kreise, im Regierungsbezirk Königsberg, bezüglich des Baues und der 
Unterhaltung der n von Gubehnen nach Stampelken bewilligten Rechte 
auch auf die im Anschlusse an diese Straße auszuführende Chaussee von Stam- 
pelken bis zur Labiauer Kreis-Chaussee von Nauzken über Kaymen nach Sielkeim 
zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 8. Februar 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern. 
  
(r.. 7042—7043.) (Nr. 7043.)
	        
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