Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Negierungebezirk Königsberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation i]l Wehlauer Kreises 
Littr. M .... 
II. Emisston 
über Thaler zu Prozent Zinsen 
über 
.......... ThalerStlbergrofehew 
Der Inhaber beeses Zinskupons zanhün gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom . ten ....... bis. resp. vom . ten ...... bis .......... 
und spãterhin die 1 der vorbenannten Kreis- bldetion für das Halbjahr 
.................... nut(anuchstaben)......Thalern. Siedet- 
qkoschen bei der 4. Kommunalkasse zu Weblau. 
Tapiau, den . . . .... .. 
Die staͤndische Kreiskommission fuͤr die chnuchauum im Wehlauer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn bessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Königeberg. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Wehlauer Kreises 
II. Lmission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Wehlauer Kreises 
Littr. .. .. über . . . .. Thaler à .. . Prozent Zinsen 
die . .ie Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommnunalkafe zu Wehlau, nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation 
enthaltenen Bestimmungen. 
Tapiau, den r1ea 18. 
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Wehlauer Kreise. 
  
Jahrgang 1868. (Nr. 7043.) 41 (Nr. 7044.)
	        
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