Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7048.) Allerhöchster Erlaß vom 2. März 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts- und Gemeinde- 
Chaussee von Gebesee nach Tennstädt, im Kreise Weißensee, Regierungs- 
bezirks Erfurt. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Guts- 
und Gemeinde-Chaussee im Kreise Weißensee, Regierungsbezirks Erfurt, von 
Gebesee nach Tennstädt genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Stadt: resp. 
Landgemeinden Gebesee, Tennstädt, Schwersen roß- und Klein-Ballhausen 
und den Rittergütern zu Groß= und Klein-Ballhausen das Expropriationsrecht 
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau: und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßpebe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Beuz, auf diese 
Straße. Zugleich will Ich den vorbeseichneten Unternehmern gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebun 
des Chauffergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesma 
geltenden Chrusseegeld karife üf einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu- 
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chaufseen von 
bhiner angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
geld-lTaust vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gese- Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin) den 2. März 1868. 
  
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern. 
  
(Nr 7049.)
	        
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