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(Nr. 7048.) Allerhöchster Erlaß vom 2. März 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts- und Gemeinde-
Chaussee von Gebesee nach Tennstädt, im Kreise Weißensee, Regierungs-
bezirks Erfurt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Guts-
und Gemeinde-Chaussee im Kreise Weißensee, Regierungsbezirks Erfurt, von
Gebesee nach Tennstädt genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Stadt: resp.
Landgemeinden Gebesee, Tennstädt, Schwersen roß- und Klein-Ballhausen
und den Rittergütern zu Groß= und Klein-Ballhausen das Expropriationsrecht
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau: und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßpebe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Beuz, auf diese
Straße. Zugleich will Ich den vorbeseichneten Unternehmern gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebun
des Chauffergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesma
geltenden Chrusseegeld karife üf einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu-
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chaufseen von
bhiner angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
geld-lTaust vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gese- Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin) den 2. März 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
(Nr 7049.)