— 338 —
Provinz Preußen, TNegierungebezirk Gumbinnen.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Angerburger Kreises
Littr.
über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über
..... Thaler.....Silbcrgrofchcn.
Der Inhaber beses Zinskupons npfingt gegen dessen Rüͤchzabei in der Zeit
vom . .ten . .. . . . . bis ...... . . .. sp. vo ... . . .. bis ... ... ....
und späterhin die Zunsen der rochenanmen Keeis. Obligation für das Halbjahr
bts. muit (in Buchstaben) .... . . . . . .. Thalern
. . . .. . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Angerburg.
Angerburg, den 1l 18.
Die ständische Finanzkommission für den Bau der Chaussee von Anger-
burg zur Lötzener Kreisgrenze.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier ##n nach der
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen-
Frjabees an gerechnet, erhoben wird.
Drobinz Dreußen, Negierungsbezirk Gumbinnen.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Angerburger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga-
tion des Angerburger Kreises
Littr. über Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Angerburg.
Angerburg, den ....... 18.
Die ständische Finanzkommission für den Bau der Chaussee von Anger-
burg zur Lötzener Kreisgrenze.
(Nr. 7054.)