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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 28 —
(Nr. 7064.) Konzessions-- und Bestätigungs. Urkunde für die Halle-Sorau-Gubener Eisen-
bahngesellschaft. Vom 3. Februar 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Halle a. d. S. über
Torgau nach Kottbus und von da nach Sorau und nach Guben eine Aktien-
esellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Baue und Betriebe dieser Eisenbahn
Aere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das anliegende, am
15. Januar 1868. notariell vollzogene Statut hiermit bestätigen. Zugleich be-
stimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom
3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expropriation und das
Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf das in Rede
stehende Unternehmen Anwendung finden sollen. Die gegenwärtige Urkunde ist
mit dem Statut durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 3. Februar 1868.
(I. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Jahrgong 1866. (N. 2004.) 51 Sta-
Ausgegeben zu Berlin den 2. Mai 1868.