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G. 56.
Alle in Bezug auf die Zusammensetzung des Verwaltumgsrathes und der
Direktion eintretenden Veränderungen, sowie die Namen der Vorsitzenden und
deren Stellvertreter, sind durch die Gesellschaftsblätter rechtzeitig bekannt zu
machen. E
Für die ersten fünf Jahre besteht der Verwaltungsrath der Gesellschaft
kraft dieses Statuts aus nachstehend genannten eilf Personen, welche das ganze
Aktienunternehmen ins Leben gerufen haben und die während der Bauzeit be-
rechtigt, aber nicht verpflichtet sind, nach Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts
ihre Lat unter Berücksichtigung der im 8. 45. vorgeschriebenen Nationalität bis
auf funfzehn zu erhöhen:
1) Seiner Durchlaucht dem Fürsten Hugo zu Hohenlohe-Oehringen, Herzog
von Ujest, zu Berlin,
2) Seiner Gerllenh dem Wirklichen Geheimen Rath, Generalmajor und
Kanzler des St. Johanniter-Ordens, Eberhard Graf zu Stolberg-
Wernigerode,
3) Seiner Durchlaucht Wilhelm Fürst und Herr zu Putbus,
4) dem Bankier, Bankdirektor Hermann Henckel zu Berlin,
5) Constant d'Hoffschmidt de Resteigne, Staatsminister und Senator zu
Brüssel,
6) Leopold Graf d'Aerschot de Schoonhoven-Loyaerts zu Brüssel,
7) Adrien Carton de Wiart auf Schloß Waterloo zu Brüssel,
8) Jules Lejeune, Administrator der Industriebank zu Antwerpen,
9) Guillaume Horich Direktor der Versicherungsgesellschaft „les Belges
reéunis“ zu Brüssel,
10) Charles Antoine Hennequin, Comte de Villermont, Administrateur de
la socicte anonyme Texploitation des chemins de fer, Commissaire
àa la Banquc de IUnion à Bruxelles,
11) Jules Goddyn, Directeur de la société anonyme Texploitation des
chemins de fer à Brugelles.
Dieselben bleiben in Funktion bis zu der nach Ablauf von fünf Jahren
stattfindenden nächsten ordentlichen Generalversammlung (S. 28.). In dieser
scheiden dann vier der vorgenannten Mitglieder nach F. 52. aus.
Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vakanzen in dem vorgedachten
Verwaltungsrathe ereignen, so haben die übrig gebliebenen Mitglieder die Be-
fugniß, ihre Zahl unter Beobachtung der Bestimmung im F. 46. dieses Statuts
durch eine in ihrer Mitte zu vollziehende Wahl zu ergänzen. «
Jahrgang 1868. (Nr. 7064.) 54 Die