Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

389 — 
G. 56. 
Alle in Bezug auf die Zusammensetzung des Verwaltumgsrathes und der 
Direktion eintretenden Veränderungen, sowie die Namen der Vorsitzenden und 
deren Stellvertreter, sind durch die Gesellschaftsblätter rechtzeitig bekannt zu 
machen. E 
Für die ersten fünf Jahre besteht der Verwaltungsrath der Gesellschaft 
kraft dieses Statuts aus nachstehend genannten eilf Personen, welche das ganze 
Aktienunternehmen ins Leben gerufen haben und die während der Bauzeit be- 
rechtigt, aber nicht verpflichtet sind, nach Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts 
ihre Lat unter Berücksichtigung der im 8. 45. vorgeschriebenen Nationalität bis 
auf funfzehn zu erhöhen: 
1) Seiner Durchlaucht dem Fürsten Hugo zu Hohenlohe-Oehringen, Herzog 
von Ujest, zu Berlin, 
2) Seiner Gerllenh dem Wirklichen Geheimen Rath, Generalmajor und 
Kanzler des St. Johanniter-Ordens, Eberhard Graf zu Stolberg- 
Wernigerode, 
3) Seiner Durchlaucht Wilhelm Fürst und Herr zu Putbus, 
4) dem Bankier, Bankdirektor Hermann Henckel zu Berlin, 
5) Constant d'Hoffschmidt de Resteigne, Staatsminister und Senator zu 
Brüssel, 
6) Leopold Graf d'Aerschot de Schoonhoven-Loyaerts zu Brüssel, 
7) Adrien Carton de Wiart auf Schloß Waterloo zu Brüssel, 
8) Jules Lejeune, Administrator der Industriebank zu Antwerpen, 
9) Guillaume Horich Direktor der Versicherungsgesellschaft „les Belges 
reéunis“ zu Brüssel, 
10) Charles Antoine Hennequin, Comte de Villermont, Administrateur de 
la socicte anonyme Texploitation des chemins de fer, Commissaire 
àa la Banquc de IUnion à Bruxelles, 
11) Jules Goddyn, Directeur de la société anonyme Texploitation des 
chemins de fer à Brugelles. 
Dieselben bleiben in Funktion bis zu der nach Ablauf von fünf Jahren 
stattfindenden nächsten ordentlichen Generalversammlung (S. 28.). In dieser 
scheiden dann vier der vorgenannten Mitglieder nach F. 52. aus. 
Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vakanzen in dem vorgedachten 
Verwaltungsrathe ereignen, so haben die übrig gebliebenen Mitglieder die Be- 
fugniß, ihre Zahl unter Beobachtung der Bestimmung im F. 46. dieses Statuts 
durch eine in ihrer Mitte zu vollziehende Wahl zu ergänzen. « 
Jahrgang 1868. (Nr. 7064.) 54 Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.