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Nachtrag
zu dem
Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.
K. 1.
A-- die Hasiiche Nordbahn, deren Betrieb nach Maaßgabe des zwischen der
Nordbahn und der Bergisch-Märkischen Ei enbahngelellschaft abgeschlossenen Ver-
bages von letzterer übernommen wird, finden nach dieser Uebernahme die im
des mittelst Mchächser Konzession vom 5. August 1861. (Geset Samml.
ür 1861. S. 760. ff.) für die Zweigbahn Letmathe-Iserlohn bestätigten Statut-
nachtrages enthaltenen Bestimmungen, sowie die in dem Vertrage über Bau und
Betrieb der Ruhr- Sieg Bahn vom 13./14. Februar 1856. wegen Vertheilung
der Betriebskosten enthaltenen Festsetzungen, ingleichen die über die Beschaffung
und Verzinsung der Betriebsmittel mit der Königlichen Staatsregierung getroffe-
nen Vereinbarungen uneingeschränkte Anwendung,
§. 2.
Bezüglich der im 3. des am 1. Oktober 1866. Allerhöchst genehmigten
Statutnachtrages (Gesetz= Samml. für 1866. S. 619.) vorgesehenen Fortführung
der Ruhrthal Bahn wird nunmehr unter Zustimmung der 6öniglichen Staats-
nchierung definitiv bestimmt, daß die Bahn nicht direkt nach Kassel, sondern nach
arburg geführt und nach näherer Festsetzung des Königlichen Handelsministeriums
dort an die Westphälische Staatsbahn angeschlossen oder zum unmittelbaren An-
schlusse an die Nordbahn weiter geführt werden soll.
Im Falle des Anschlusses an die Westphälische Bahn ist die Bergisch-
Märkische Eisenbahngesellschaft, sofern nicht eine anderweite Verständigung mit
der Koniglichen Staats- Eisenbahnverwaltung erfolgt, verpflichtet und berechtigt,
den Betrieb auf der Strecke Warburg- Haueda unter den vom Staate mit der
Hessischen Nordbahn vereinbarten, zur Zeit gültigen Bedingungen fortzuführen.
K. 3.
Der F. 1. dieses Statutnachtrages findet auch auf die in S§. 2. und 3.
vorstehend bezeichneten Eisenbahnstrecken Anwendung.
S. 4.
Die im F. 5. des für die Ruhrthal Bahn am 1. Oktober 1866. genehmigten
Statutnachtrages dem Unternehmer einer Bahn von Cöln nach Meschede und
Kassel event. auferlegte Verpflichtung wird dahin erweitert, daß dieser Unternehmer
(Nr. 7067—7068.) 56“ au-