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(Nr. 7069.) Allerhöchster Erlaß vom 20. April 1868., betreffend die Verleihung des Ex-
propriationsrechts und die Bestimmung der Behörden für den Bau mehrerer
in der Provinz Hessen--Nassau herzustellenden Eisenbahnen.
Jsgchr- auf Ihren Bericht vom 15. April d. J., daß auf die für Rechnung
des Staates zu erbauenden Eisenbahnen von Elm bis zur Bayerischen Grenze in
der Richtung auf Gemünden, von Limburg nach Hadamar und von Dietz nach
Hahnstätten (Gesetz vom 17. Februar 1868., Gesetz Samml. S. 71.) das Recht
sowohl zur Expropriation der zur Bauausführung nach dem von Ihnen festzu-
stellenden Bauplan erforderlichen, als auch zur vorübergehenden Benutzung fremder
Grundstücke nach Maaßgabe der in den betreffenden Landestheilen geltenden Vor-
schriften zur Anwendung kommen soll. Zugleich ermächtige Ich Sie, die Leitung
des Baues und demnächst auch des Betriebes der welr genanmten Eisenbahn
der Königlichen Eisenbahndirektion in Kassel, und der beiden zuletzt genannten Eisen-
bahnen der Königlichen Eisenbahndirektion in Wiesbaden zu übertragen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 20. April 1868. #„
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Hodel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7070.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma:
„Tattersall-Aktiengesellschafte mit dem Sitze zu Berlin errichteten Aktien-
gesellschaft. Vom 27. April 1868.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 25. April
1868. die Errichtung einer Akiengesellschant unter der Firma: „Tattersall-Aktien-
gesellschaft“ mit dem Sitze zu Berlin, sowie deren Statut vom 16. April 1868.
zu genehmigen geruht.
er Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der
Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht werden.
Berlin, den 27. April 1868.
Der Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Moser.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Barlin, gebruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).