Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Töpferwaaren,  feine,  aus  gemeinem  Thon  mit  oder  ohne  Glasur,
wie  Fapence.  Der  hierauf  folgende  Zusatz:  („die  übrigen  2c.")
bleibt  unverändert.

Es  werden  diese  Abänderungen  und  Ergänzungen  hiermit  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  31.  August  1863.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
.  Thon.
II.  Es  ist  höchsten  Orts  die  Entschließung  gefaßt  worden,  zu  gestatten,  daß
1)  je  einem  jungen  Juristen  aus  der  Zahl  der  Auditoren  im  Großherzogthume,
welcher  die  erforderliche  körperliche  Rüstigkeit  besitzt  und  dazu  geneigt  sepn
sollte,  Gelegenheit  gegeben  werde,  sich  für  die  Stelle  eines  Ober-Steuerkontroleurs
  auszubilden,  daß
derselbe  zu  diesem  Zwecke  zunächst  einem  der  Großherzoglichen  Steuerämter
zu  Weimar  oder  zu  Eisenach  zum  Vorbereitungsdienste  zugewiesen  und  ihm
für  die  Dauer  desselben  eine  Remuneration  von  jährlich  200  —300  Thlr.
verwilligt  werde,  daß
demselben  nach  erlangter  genügender  Vorbereitung  die  kommissarische  Verwaltung
  einer  vakant  werdenden  Steuer-Aufseherstelle  auf  ein  bis  zwei
Jahre  mit  dem  etatsmäßigen  Gehalte  übertragen  werde  und  daß
derselbe  hiernächst  in  eine  Steueramts-Assistentenstelle  entweder,  falls  eine
solche  vakant  ist,  mit  dem  etatsmäßigen  Gehalte  derselben,  oder  aushülfsweise
  mit  einer  Statt  dessen  zu  gewährenden  Remuneration  von  300  Thlrn.
übergeführt  werde,  worauf
5)  nach  befriedigender  Absolvirung  auch  dieser  letztern  Vorbereitungs-Station
derselbe  zu  der  zunächst  vakant  werdenden  Ober-Stenerkontroleurstelle  in
Vorschlag  gebracht  werden  kann.

Indem  daher  solches  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,  werden
zugleich  diejenigen  jungen  Juristen,  welche  unter  den  vorbemerkten  Bedingungen  sich
zu  dem  höhern  Großherzoglichen  Steuer-Aufsichtsdienste  vorzubereiten  gesonnen  seyn
möchten,  aufgefordert,  sich  deshalb  bei  dem  unterzeichneten  Finanz-Departement  des
Großherzoglichen  Staats-Ministeriums  schriftlich  anzumelden.

Weimar  am  4.  September  1863.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

Drud  der  Hof.  Buchdruckerei  in  Weimar.

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