Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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nalkasse zu Braunsberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie bei, 
gedruckten Talons. Ven Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons. Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Bu#e Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis 
mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Braunsberg, den 14 .. 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Braunsberger 
Kreise. 
  
  
Provinz Preußen, Negierungebezirk Königeberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Braunsberger Kreises 
Littr. W.. 
über .. . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
uͤber 
..... Thaler.....Sllbcrgrpfchen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons aepät gegen dessen Nückgabe# in der Zeit 
vom nnn.. . .. bis. resp. vom n bis. 
und geätrrhin die Zinsen der vorbenannten Reis. Obligation für das Halbjahr 
vom . . . ... . . . .. iis mit (in Buchstaben)g . . .. Thalern 
. . .. . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Braunsberg. 
Braunsberg, den .. ten . .. . . .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission fuͤr den Chausseebau im Braunsberger 
Kreise. 
Dieser Zinskupon Kt ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier I#teen nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
Peahres an gerechnet, erhoben wird. 
(r. 7077—7078.) Pro-
	        
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