Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Negicrungebezirk Danzig. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Berenter Kreises 
III. Emission 
Littr.. M . . .. 
über . . .. . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
Über 
..... Thaler.....Silbergrpfchen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am . .ten 
.......... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das 
Halbjahr vrvoo. bis mit (in Buchstaben) .... .. . .. 
.. Thalern . . . . . . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Berent. 
Berent, deneennn 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Berenter Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Aon nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
derjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drobinz Preußen, Regierungebezirk Danzig. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Berenter Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga- 
tion des Berenter Kreises 
Litrt. über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Berent, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten 
Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. 
Berent, den n 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Berenter Kreise. 
(Nr. 7094—7095.) (Nr. 7005.)
	        
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