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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 36.
(Nr. 7096.) Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1868., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an die Gemeinden Biskirchen, Stockhausen, Leun, Obern-
biel, Wetzlar, Garbenheim, Dorlar, Atzbach und Kinpenbach, sowie an die
Fürstlich Solms- Braunfelssche Rentkammer und an den Kreis Wcctzlar
für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee längs der Lahn im
Kreise Wetzlar, Regierungsbezirk Coblenz, von der sogenannten Ulmbach-
Straße in Biskirchen über Wehlar bis zur Großherzoglich Hessischen
Grenze oberhalb Agbach.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße längs der Lahn im Kreise Wetßzlar, Regierungsbezirks Coblenz,
von der sogenannten Ulmbach-Straße in Biskirchen über Wetzlar bis zur Groß-
herzoglich Hessischen Grenze oberhalb Atzbach genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch den Gemeinden Biskirchen, Stockhausen, Leun, Obernbiel, Wetzlar, Gar-
benheim, Dorlar, Atzbach und Kintzenbach, sowie der Fürstlich Solms-Braun-
felsschen Rentkammer und dem Kreise Wetzlar das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Ich den genannten Gemeinden, sowie der Fürstlich Solms-Braunfelsschen
Rentkammer und dem Kreise Wetzlar gegen Uebernahme der künftigen chaussee
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld-Tarifs, enschlie, der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die
gedachte Stoagze zur Anwendung kommen.
Jahrgang 1868. (Nr. 7096—7097.) 68 Der
Ausgegeben zu Berlin den 6. Juni 1868.