Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 36. 
  
(Nr. 7096.) Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1868., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an die Gemeinden Biskirchen, Stockhausen, Leun, Obern- 
biel, Wetzlar, Garbenheim, Dorlar, Atzbach und Kinpenbach, sowie an die 
Fürstlich Solms- Braunfelssche Rentkammer und an den Kreis Wcctzlar 
für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee längs der Lahn im 
Kreise Wetzlar, Regierungsbezirk Coblenz, von der sogenannten Ulmbach- 
Straße in Biskirchen über Wehlar bis zur Großherzoglich Hessischen 
Grenze oberhalb Agbach. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße längs der Lahn im Kreise Wetßzlar, Regierungsbezirks Coblenz, 
von der sogenannten Ulmbach-Straße in Biskirchen über Wetzlar bis zur Groß- 
herzoglich Hessischen Grenze oberhalb Atzbach genehmigt habe, verleihe Ich hier- 
durch den Gemeinden Biskirchen, Stockhausen, Leun, Obernbiel, Wetzlar, Gar- 
benheim, Dorlar, Atzbach und Kintzenbach, sowie der Fürstlich Solms-Braun- 
felsschen Rentkammer und dem Kreise Wetzlar das Expropriationsrecht für die zu 
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich 
will Ich den genannten Gemeinden, sowie der Fürstlich Solms-Braunfelsschen 
Rentkammer und dem Kreise Wetzlar gegen Uebernahme der künftigen chaussee 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
eld-Tarifs, enschlie, der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, 
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die 
gedachte Stoagze zur Anwendung kommen. 
Jahrgang 1868. (Nr. 7096—7097.) 68 Der 
Ausgegeben zu Berlin den 6. Juni 1868.
	        
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