Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7100.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des Nachtrages zu 
dem Statut der Korporation der Kaufmannschaft zu Magdeburg vom 
9. April 1825. Vom 26. Mai 1868. 
D. WWige Majestät haben mitelst Allerhöchsten Erlasses vom 18. d. Mts. 
den von der Generalversammlung der Korporation der Kaufmannschaft zu Magde- 
burg am 25. September v. J. und 15. Februar d. J. beschlossenen Nachtrag zu 
dem Statut vom 9. April 1825. (Gesetz-Samml. S. 25.) zu genehmigen gengt. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Nachtrage zu dem Statut wird durch 
das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 26. Mai 1868. 
Der Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
Berichtigung. 
Im 8g. 3. des Kostentarifs zum Gesetze vom 21. März 1868., betreffend 
die Einführung von Grund= und Hypothekenbüchern und Verpfändung von See- 
schiffen in Neuvorpommern und Rügen, Seite 328. Zeile 1. von unten, ist statt 
ausschließlich“ ein schließlich zu lesen. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(N. v. Decker).
	        
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