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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Niederunger Kreises
II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Niederunger Kreises
Littr. ..... M .... über ... .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Heinrichswalde, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen
legitimirten Inhaber der Obligation dagegen Widerspruch erhoben worden ist.
... den . .ten ...... . . . . . 18..
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Die ständische Kommission für den Chausseebau im Niederunger Kreise.
(Nr. 7103.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von
der Stadt Friesack nach dem dortigen Bahnhofe.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Kreise West-Havelland, Regierungsbezirk Potsdam, von der Stadt Friesack
nach dem dortigen Bahnhofe genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise
West-Havelland das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs. Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Mai 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Johrgang 1668. (Nr. 7102—7104.) 71 (Nr. 7104.)