Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 38. — 
  
(Tr. 7106.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligatio- 
nen des Kreises Rosenberg in Westpreußen im Betrage von 16,000 Tha- 
lern. Vom 16. April 1868. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen cc. 
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Rosenberg in Westpreußen 
auf dem Kreistage vom 25. Januar 1868. beschlossen worden, die zur unent- 
Pölichen Hergabe des innerhalb der Grenzen des Kreises belegenen Grund und 
odens für die Thorn-Insterburger Eisenbahn an den Staat erforderlichen 
Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag 
der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit 
Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem 
angenommenen Betrage von 16,000 Thalern ausstellen zu dürhen in Gemäß- 
heit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obliga- 
tionen zum Betrage von 16,000 Thalern, in Buchstaben: sechszehn Tausend 
Thalern, welche in folgenden Apoints: 
10 Stück 500 Thaler = 5000 Rthlr. 
20 200 = 4000 
70. 100 = 7000 
1000 Rühlr. 
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
ünf Prozent schrich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
en Folgeordnung jährlich vom 1. Januar 1872. ab mit wenigstens jährlich 
Einem und einem Drittel Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von 
den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Pri- 
vilegium Unsere landesberrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung er- 
theilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden 
zus abe die ebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend 
zu machen befugt ist. .- 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Drit- 
ter ertheilen und wodurch für die Befriebigung der Inhaber der Obligationen 
Jahrgang 1868. (Nr. 7106.) 72 eine 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juni 1868.
	        
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