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(Nr. 7107.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Kreises Gerdauen, im Regierungsbezirk Königsberg, zum Betrage von
30,000 Thalern. Vom 16. April 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Gerdauen, im Regierungs-
bezirk Königsberg, auf dem Kreistage vom 18. November 1867. bese laen
worden, die zur unentgeltlichen Hergibe des innerhalb der Grenzen des Kreises
belegenen Grund und Bodens für die Thorn-Insterburger Eisenbahn an den
Staat erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen
Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden In-
haber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare
Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu
dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstel-
lung von Obligationen zum Betrage von dreißig Tausend Thalern, welche in
dreißig Apoints zu je 1000 Thalern nach dem anliegenden Schema auszufertigen,
mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der
durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom 1. Januar 1870.
ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der
Zinsen von den amortisirten Schubdverschreibungen u tilgen sind, durch gegen-
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche enemigte mit der rechltlichen
Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervor-
gehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen,
geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird) ist durch die Gesetz
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. April 1868.
(I. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 710.) Pro-