Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7107.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Kreises Gerdauen, im Regierungsbezirk Königsberg, zum Betrage von 
30,000 Thalern. Vom 16. April 1868. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Gerdauen, im Regierungs- 
bezirk Königsberg, auf dem Kreistage vom 18. November 1867. bese laen 
worden, die zur unentgeltlichen Hergibe des innerhalb der Grenzen des Kreises 
belegenen Grund und Bodens für die Thorn-Insterburger Eisenbahn an den 
Staat erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen 
Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden In- 
haber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare 
Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu 
dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstel- 
lung von Obligationen zum Betrage von dreißig Tausend Thalern, welche in 
dreißig Apoints zu je 1000 Thalern nach dem anliegenden Schema auszufertigen, 
mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der 
durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom 1. Januar 1870. 
ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der 
Zinsen von den amortisirten Schubdverschreibungen u tilgen sind, durch gegen- 
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche enemigte mit der rechltlichen 
Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervor- 
gehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, 
geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird) ist durch die Gesetz 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 16. April 1868. 
(I. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
(Nr. 710.) Pro-
	        
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