Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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PDrooim Preußen, Negierungebezirk Rönigeberg. 
Obligation 
des 
Allensteiner Kreises 
Littr. .# 
über 
............... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unterm . .. . . bestätigten Kreistagsbeschlusses vom 
19. Dezember 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 60,000 Thalern bekennt 
sich die kreisständicche Eisenbahnbau-Kommission Namens des Kreises Allenstein 
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- 
schreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Kurant, welche für den 
Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1868. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Nren des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen 
von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem 
Monate jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüchsahlung erfolgen 
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei 
und Einen Monat vor dem ZJahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen 
Regierung zu Königsberg, sowie im Preußischen Staatsanzeiger und in einer 
zu Königsberg erscheinenden Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am #en und, am . . ien .. von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorke mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Jinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverse weung, 
ei
	        
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