Vertrag
mit der
Thuͤringischen Eisenbahngesellschaft uͤber den Bau und den
Betrieb einer Eisenbahn von Gera nach Eichicht.
* der Königlich Preußischen Staatsregierung, vertreten durch den
kheimen Ober-Baurath Weishaupt und den Geheimen Ober-Regierungsrath
Heise, und der Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Staatsregierung) ver-
treten durch den Geheimen Regierungsrath Schambach und den Regierungsrath
Dr. Reinhard, und zwar zwischen beiden Regierungen für sich und Namens der
Herzoglich Sachsen. Meiningenschen, der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen
und der Fürstlich Reußischen (jüngerer Linie) Regierung änerftis und der in
Erfurt domizilirenden Thüringischen Eisenbahngesellschaft, vertreten durch deren
Direktion andererseits, ist heute, vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung
und, soweit dieselbe erforderlich ist, der Zustimmung der betreffenden Landesver-
tretungen, sowie der statutenmäßigen Zustimmung der Generalversammlung und
der bei der Thüringischen Eisenbahn betheiligten drei Staatsregierungen, folgender
Vertrag abgeschlossen worden.
. 1.
Die Thüringische Eisenbahngesellschaft verpflichtet sich, den Bau und Be-
trieb einer Eisenbahn von der Station Gera der Thüringischen Eisenbahn aus-
gehend, über Saalfeld bis zum Fuße des Thüringer Waldes bei Eichicht als
eines integrirenden Theils des Thüringischen Eisenbahn -Unternehmens nach näherer
Maaßgabe des zwischen den vorgenannten Regierungen unterm 18. Märlz cr.
abgeschlossenen Staatsvertrages, dessen Bestimmungen beide kontrahirende eeil=
sich für bindend anerkennen, zu übernehmen.
g. 2.
Die kontrahirenden fünf Staatsregierungen werden der Thüringischen Eisen-
bahngesellschaft die Konzession für die im §. 1. bezeichnete Eisenbahn, deren dem-
nächstige Fortsetzung zum Anschlusse an die Mainlinien in Aussicht genommen
ist, ertheilen, auch derselben das Recht zur Expropriation und zur vorübergehen-
den Benutzung fremder Grundstücke auf Grund der betreffenden Landesgesetze
einräumen.
S. 3.
Nachdem die Konzessionen (H. 2.) ertheilt und die Baumittel (K. 6.) sicher
ge-