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(Nr. 7122.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1868., betreffend die Genehmigung zur An-
wendung der dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die von der Stadt-
gemeinde Breslau ausgebaute Chaussee von der kleinen Scheitniger Straße
bis nach Fürstensgarten in Alt. Scheitnig.
A# Ihren Bericht vom 26. Mai d. J. genehmige Ich, daß die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die von der Stadtgemeinde Breslau ausgebaute
Chaussee von der kleinen Scheitniger Straße daselh bis nach Fürstensgarten in
Alt-Scheitnig zur Anwendung kemmen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 3. Juni 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7123.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1868., betreffend die Vereinigung der Kon-
sistorien in Kasseh, Marburg und Hanau zu einem gemeinschaftlichen Kon-
sistorium in Marburg.
A## Ihren Bericht vom 8. d. M. genehmige Ich hierdurch, daß die zur Zeit
im Regierungsbezirk Kassel bestehenden drei evangelischen Konsistorien in Kassel,
Marburg und Hanau zu einem gemeinschaftlichen, der Aufsicht des Ministers der
geistlichen 2c. Angelegenheiten unterstellten Konsistorium, welches seinen Sitz in
Marburg haben und seine amtliche Thätigkeit auf alle zum Regierungsbezirk
Kassel gehörigen Landestheile erstrecken soll, vereinigt werden. Bei der Zusammen-
setzung des Konsistoriums ist auf eine Vertretung der verschiedenen Konfessionen
Rsicksicht zu nehmen. Dasselbe hat die Aufgabe, das Recht der verschiedenen
Konfessionen und der in einem Theile des Landes bestehenden Union, sowie die auf
dem Grunde dieses Rechts ruhenden Einrichtungen zu schützen und zu pflegen.
Es beschließt in den zu seiner Entscheidung gelangenden Angelegenheiten kollegialisch
nach Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. In solchen Sachen jedoch, welche das
(Nr. 7122—7123) Be-