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V.stehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung
des Herzoglich Braunschweigischen Staatsministeriums vom 13. Juni 1868.
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 25. Juni 1868.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
v. Thile.
(Nr. 7138.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juni 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von
Lautenburg, im Kreise Strasburg, Regierungsbezirk Marienwerder, bis
zur Vöbauer Kreisgrenze in der Richtung auf Löbau.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chaussee
im Kreise Strasburg, Regierungsbezirk Marienwerder, von Lautenburg bis zur
Löbauer Kreisgrenze in der Richtung auf Löbau genehmigt habe, verleihe Ich
hierdurch dem Kreise Strasburg das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem
gedachten Kreise R Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Besimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
traße zur Anwendung kommen. ·
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7137—7139, 87“ (Nr. 713..)