Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

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(Nr.  7141.)  Konzessions-  und  Bestätigungs-Urkunde  für  die  Cottbus-Großenhainer  Eisenbahngesellschaft.
  Vom  29.  Juni  1868.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.

Nachdem  sich  zur  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Cottbus  über  Drebkau,
Senftenberg,  Ruhland  und  Ortrand  nach  Großenhain  eine  Aktiengesellschaft  gebildet
  hat,  wollen  Wir  zum  Baue  und  Betriebe  dieser  Bahn  Unsere  landesherrliche
  Genehmigung  hierdurch  ertheilen,  auch  das  anliegende,  am  27.  Mai  1868.
gerichtlich  vollzogene  Statut  hiermit  bestätigen.  Zugleich  bestimmen  Wir,  daß
die  in  dem  Gesetze  über  die  Eisenbahn-Unternehmungen  vom  3.  November  1838.
ergangenen  Vorschriften  über  die  Expropriation  und  das  Recht  zur  vorübergehenden
  Benutzung  fremder  Grundstücke  auf  das  in  Rede  stehende  Unternehmen  bezüglich
  des  diesseitigen  Staatsgebietes  Anwendung  finden  sollen.

—gegenwärtige  Urkunde  ist  mit  dem  Statute  durch  die  Gesetz  Sammlung
  zu  veröffentlichen.

ah  unter  Unserer  Hochsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Schloß  Babelsberg,  den  29.  Juni  1868.

(I.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplitz.  Leonhardt.

 

Jehrgang  1868.  (Nr.  7141)  88  Sta-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  20.  Juli  1868.