Full text : Geschichte des Preußischen Staates

Kaiser  Karl  IV.  25

der  Mittelpunkt  war  der  glatten  Politik  Karls,  der  zunächst  statt  seiner  unmündigen
Söhne  die  Regierung  übernahm,  so  zeigte  das  Aufblühen  Böhmens  doch,  daß  der
Kaiser  ganz  richtig  in  der  Hebung  des  Landes  seinen  wahren  Vorteil  erblickte.
Ebenso  sprach  für  Karl,  daß  er  1356  jenes  große  Reichsgesetz,  die  Goldene  156
Bulle,  wie  man  es  nach  der  angehängten  goldenen  Siegelkapsel  nennt,  erlassen
hatte,  welches  nicht  nur  die  Markgrafen  von  Brandenburg  unter  die  vornehmsten,
allein  zur  Königswahl  berechtigten  sieben  Fürsten,  die  Kurfürsten,  ausdrücklich
aufgenommen,  sondern  auch  die  Einheit  und  ünteilbarkeit  der  Kurmark  gesehlich
festgestellt  hatte.

In  der  That  wußte  Karl  in  unglaublich  schneller  Zeit  alle  Nachbarfürsten,
welche  die  Notlage  der  Mark  zu  Einfällen  und  zur  Eroberung  von  Grenzgebieten
benutzt  hatten,  zu  Friedensverträgen  mit  der  Mark  zu  bestimmen,  und  die  gewaltige
  Stellung,  die  er  als  Herr  des  gesamten  Nordens  und  Ostens  zu  einsichtsvollster
  Beförderung  des  ganzen  Handels  von  Lübeck  bis  Krakau  und  Konstantinopel
hin  benutzte,  gereichte  gerade  den  Marken  zu  besonderem  Nutzen.  Frankfurt  und
namentlich  Tangermünde  erfreuten  sich  sogar  seiner  besonderen  Gunst,  und
von  der  glänzenden  Zeit  welche  diese  Stadt  als  Residenz  des  deutschen  Kaisers
durchlebte,  geben  noch  heute  erhaltene  Reste  der  kaiserlichen  Burg  daselbst  Kunde.
Unzweifelhaft  aber  wird  die  Freude  an  den  schönen  Bauten  des  Kaisers  sich  hier
erhalten  haben,  und  sie  mag  auch  im  folgenden  Jahrhundert  noch  zu  dem  Entschlusse
  beigetragen  haben,  jenes  oft  bewunderte  Rathaus  der  Stadt  zu  erbauen.
Für  die  Schiffahrt  auf  der  Oder  und  Elbe  wurden  umfassende  Maßregeln  getroffen,
und  namentlich  wurde  ein  Verzeichnis  aller  Ortschaften  und  Grundbesitzer  nach  ihrer
Leistungsfähigkeit  und  Abgaben-Verpflichtungen
  aufgestellt,  wodurch
  die  Rechtsunsicherheit  von
Grundund  Bodenausgehoben  und
die  Steuerkraft  des  Landes  ermittelt
  wurde.  Es  ist  dies  das
Landbuch  Karls  IV.  Für  die
Entwickelung  des  Rechts  wurde
serner  von  besonderer  Bedeutung
die  Glosse  zum  Sachsenspiegel
und  die  spystematische  Darstellung
  des  Rechtsganges  bei
den  Landgerichten  im  „Richtsteig
Landrechts“,  welchebeiden  Werke
Johann  von  Buch  schon  etwas
früher  verfertigt  hatte.  Unter
den  Räten  Kaiser  Karls  aber,
die  für  die  Mark  Bedeutung.
haben,  ist  Dietrich  von  Portitz,
genannt  Kagelwit,  seit  1361
Erzbischof  von  Magdeburg,  besonders
  hervorzuheben.

Aber  der  Blick,  der  sich  an

 

diesen  Jahren  erstarkender  Kraft  Sot  isses  |  Ess,