Kaiser Karl IV. 25
der Mittelpunkt war der glatten Politik Karls, der zunächst statt seiner unmündigen
Söhne die Regierung übernahm, so zeigte das Aufblühen Böhmens doch, daß der
Kaiser ganz richtig in der Hebung des Landes seinen wahren Vorteil erblickte.
Ebenso sprach für Karl, daß er 1356 jenes große Reichsgesetz, die Goldene 156
Bulle, wie man es nach der angehängten goldenen Siegelkapsel nennt, erlassen
hatte, welches nicht nur die Markgrafen von Brandenburg unter die vornehmsten,
allein zur Königswahl berechtigten sieben Fürsten, die Kurfürsten, ausdrücklich
aufgenommen, sondern auch die Einheit und ünteilbarkeit der Kurmark gesehlich
festgestellt hatte.
In der That wußte Karl in unglaublich schneller Zeit alle Nachbarfürsten,
welche die Notlage der Mark zu Einfällen und zur Eroberung von Grenzgebieten
benutzt hatten, zu Friedensverträgen mit der Mark zu bestimmen, und die gewaltige
Stellung, die er als Herr des gesamten Nordens und Ostens zu einsichtsvollster
Beförderung des ganzen Handels von Lübeck bis Krakau und Konstantinopel
hin benutzte, gereichte gerade den Marken zu besonderem Nutzen. Frankfurt und
namentlich Tangermünde erfreuten sich sogar seiner besonderen Gunst, und
von der glänzenden Zeit welche diese Stadt als Residenz des deutschen Kaisers
durchlebte, geben noch heute erhaltene Reste der kaiserlichen Burg daselbst Kunde.
Unzweifelhaft aber wird die Freude an den schönen Bauten des Kaisers sich hier
erhalten haben, und sie mag auch im folgenden Jahrhundert noch zu dem Entschlusse
beigetragen haben, jenes oft bewunderte Rathaus der Stadt zu erbauen.
Für die Schiffahrt auf der Oder und Elbe wurden umfassende Maßregeln getroffen,
und namentlich wurde ein Verzeichnis aller Ortschaften und Grundbesitzer nach ihrer
Leistungsfähigkeit und Abgaben-Verpflichtungen
aufgestellt, wodurch
die Rechtsunsicherheit von
Grundund Bodenausgehoben und
die Steuerkraft des Landes ermittelt
wurde. Es ist dies das
Landbuch Karls IV. Für die
Entwickelung des Rechts wurde
serner von besonderer Bedeutung
die Glosse zum Sachsenspiegel
und die spystematische Darstellung
des Rechtsganges bei
den Landgerichten im „Richtsteig
Landrechts“, welchebeiden Werke
Johann von Buch schon etwas
früher verfertigt hatte. Unter
den Räten Kaiser Karls aber,
die für die Mark Bedeutung.
haben, ist Dietrich von Portitz,
genannt Kagelwit, seit 1361
Erzbischof von Magdeburg, besonders
hervorzuheben.
Aber der Blick, der sich an
diesen Jahren erstarkender Kraft Sot isses | Ess,