Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 668 — 
Beilage C. 
Quittungsbogen 
der 
Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft 
M. 
err 
hat Aaberr., Zeichnung einer Stammaktie von Einhundert Thalern (Prioritäts- 
Stammaktie von zweihundert Thalern) bei der Cottbus-Großenhainer Eisenbahn- 
gesellschaft betheiligt und darauf die hierunter von dem Vorstande der Gesellschaft 
zu quittirenden Raten eingezahlt. Die Aushändigung der Aktie gegen Rückgabe 
girhe Quittungsbogens erfolgt, nachdem der Betrag der Aktie voll eingezahlt 
ein wird. 
Cottbus, den ..ten .... 18.. 
Der Vorstand der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Drei faksimilirte Unterschriften.) 
Beilage D. 
Kupon 
zur 
Staemm "¼l 16. 
Prioritäts. Stamm-= Aktie 1½ 
der 
Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft, 
während der Bauzeit, nachdem die Aktie voll eingezahlt ist. 
..... erhoben ist. 
Der Vorzeiger dieses Kupons empfängt gegen Einlieserung dessel- 
ben fünf Prozent pro anno von dem voll eingezahlten Aktienkapitale, 
mithin für die Zeit bboo. bis zum . . ........ . ... 
Cottbus, den #e 18. 
Der Vorstand der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Zwei faksimilirte Unterschriften.) 
Eingetragen FKol. 
(Unterschrift des Beamten.) 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis 
einschließlich den 
  
Beilage E.
	        
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