Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 670 — 
Beilage E. 
Dividendenschein 
zur 
Prioritäts-Stammaktie % 
der 
Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. 
Der Vorzeiger dieses Dividendenscheins hat gegen Einlieferung desselben 
an dem laut Bilanz sich ergebenden Reingewinn der Gesellschaft für das Jahr 
einen Prioritälsanspruch bis zur Höhe von 10 Thalern, geschrieben zehn Thalern 
Preußisch Kurant. Außerdem wird der nach fernerer demnächstiger Auszahlung 
von fünf Prozent pro anno auf die Stammaktien verbleibende Ueberschuß des 
vertheilungsfähigen Reingewinnes zur Hälfte unter die Stammaktien und zur 
anderen LHälrt unter die Prioritäts-Stammaktien, und zwar unter jene und 
biese pro rata, vertheilt. 
Cottbus, den ..ten .... ... 18.. 
Der Vorstand der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Zwei faksimilirte Unterschriften.) 
Eingetragen in das Dividendenschein- 
Register C. Fkol. 
(Unterschrift des Beamten.) 
Beilage H. 
DTDalon 
zur 
Prioritäts-Stammaktie 
der 
Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. 
Der Vorzeiger dieses Talons empfängt im Jahre * Einlieferung 
desselben den zu der obengenannten Aktie auszufertigenden Dividendenschein 
pro bis. inkl. 
Cottbus, den #tten 18. 
Der Vorstand der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Zwel faksimilirte Unterschriften.) 
(Unterschrift des Beamten.) 
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