Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7142.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juni 1868., betreffend die Vereinigung des Bezirks 
der Berghauptmannschaft zu Clausthal mit dem Bezirke der Landdrostei 
zu Hildesheim. 
A## den Bericht vom 15. Juni cr. will Ich hierdurch genehmigen, daß die 
durch Artikel II. Meiner Verordnung vom 9. November 1867. (Gesetz Samml. 
S. 187 3.) einem besonderen Beamten übertragenen Regiminalgeschäfte des Berg- 
hauptmanns zu. Clausthal auf die Landdrostei zu Hildesheim übergehen, und daß 
der Bezirk der Berghauptmannschaft zu Clausthal mit dem Bezirke der Land- 
drostei Hildesheim vereinigt werde. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 17. Juni 1868. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
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(Nr. 7143.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Aktien- 
gesellschaft der Gladbacher Spinnerei und Weberei zu Gladbach in dem 
notariellen Protokolle vom 14. April 1868. beschlossenen Abänderung ihres 
Gesellschaftsstatuts. Vom 8. Juli 1868. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 29. Juni 1868. 
die von der Aktiengesellschaft der Gladbacher Spinnerei und Weberei zu Gladbach 
im notariellen Protokolle vom 14. April 1868. beschlossene Abänderung ihres 
Gesellschaftsstatuts zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem 
Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 
bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 8. Juli 1868. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Herzog. 
  
(Nr. 7143—7144.) (Nr. 7144.)
	        
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