— 705 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 50.—
(Nr. 7156.) Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Seric auf den Inhaber lau.
tender Kreis - Obligationen des Neustädter Kreises im Betrage von
70,000 Thalern II. Emission. Vom 13. Juni 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem von den Kreisständen des Neustädter Kreises auf dem Kreistage
vom 30. März 1867. beschlossen worden, zur Beschaffung der Geldmittel, um
für den vom Kreise Behufs des Elenoahnhaues von Cöslin nach Danzig un-
entgeltlich abzutretenden Grund und Boden die erforderlichen Entschädigungen
zu gewähren) neben der in dem Privilegium vom 20. Dezember 1865. (Gesetz-
Samml. für 1866. S. 38.) gedachten Anleihe für Chausseebauzwecke von
100,000 Thalern eine weitere Anleihe von 70,000 Thalern aufzunehmen, wollen
Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden In-
aber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare
bligationen zu dem angenommenen Betrage von 70),000 Thalern ausstellen zu
dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner
etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 70,000
Thalern, in Buchstaben: siebenzigtausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
21,000 Thaler à 1000 Thaler,
35,000. à 500
14,000 à 100.
J067600 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf
ue jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich vom Ablauf des Jahres 1874. ab mit wenigstens En
Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-
herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In-
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung
des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be ist.
Jahrgang 1868. (Nr. 7156.) Das
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1868.