Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushindigung der 
neuen Zinskupons. Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis 
mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
(Stempel.) 
Neustadt, den ##tten 18. 
Die kreisständische Kommission für den Eisenbahnbau im Neustädter Kreise. 
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Oanzig. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises 
II. Cmission 
Littr. 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler.....Sllbergrofcheu. 
Der Inhaber dieses nslupons enfngt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom . . teu.... .. .. bis ....... . .. esp. vom . ten. ..... is. 
und späterhin die nsen bie vorbenanmen Kreis. Pivitn für das Halbjahr 
vom . . . . . . . . .. bis .. . . . . . . .. mit (in Buchstaben) Thalern . . .. . Silber. 
groschen bei der * Kommunalkasse zu Neustadt und den besonders bekannt 
zu machenden Zahlungsstellen in Danzig, Berlin und Königsberg. 
(Stempel.) 
Neustadt, den .. ten .... . . .. 18.. 
Die ständische Kreiskoemmission für den Eisenbahnbau im Neustädter Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahre, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an 
gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namens-= Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimile-Stempeln gedruckt werden) doch muß jeder Zinskupon mit der eigenbän- 
digen Unterschrift eines Kontrolbcamten versehen werden. 
Pro.
	        
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