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1. Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen,
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren:
a) ein und zwejdrähtiges, rohs . . . . .. 1 Soll. Lgt.. 11
b) dergleichen gebleichtes oder gefärbts desgl. 3 15
J%) drei. und mehrdrähtiges, roh, gebleicht oder gefärbt.esgl. 515
2. Baumwollwaaren: Waaren aus Baumwolle, allein oder
in Verbindung mit Leinen oder Metallfäden, ohne Beimi-
schung von Seide, Wolle oder anderen der Wolle gleichge-
stellten Thierhaaren:
a) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte dichte
Gewebe, auch appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen
Gewebe....................·..................... desgl. 9 5
b) alle nicht vorstehend unter a oder nachstehend unter
begriffenen dichten Gewebe; rohe (aus rohem Garn ver-
fertigte) undichte Gewebe; Strumpfwaaren; Posamentier.
und Knopfmacherwaaren; auch Gespinnste in Verbindung
mit Metallfadeen desgl..f5
J.) alle undichten Gewebe, wie Jaconet, Mousselin, Tüll,
Marly, Gaze, soweit sie nicht unter b begriffen sind;
Spitzen und alle Stickereiin desg).2620
3.Eisen und Eisenwaaren:
a) geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Aus-
nahme des faconnirten);) Luppeneisen; Eisenbahnschienen;
Roh- und Cementstahl; Guß. und raffinirter Stahl;
Eisen= und Stahldraht von mehr als 2 Pr. Linie Durch-
messer; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von
Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen und dergl.) roh
vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile ein.
zeln 50 Pfund und darüber wieggggnn . . . ... desgl. 174
b) faconnirtes Eisen in Stäben; Randkranzeisen zu Eisen-
bahnwagen; Pflugschaaren · Eisen; schwarzes Eisenblech;
rohes Stahlblech; rohe (unpolirte) Eisen= und Stahl.
platten; Anker, sowie Anker- und Schiffsketten; Eisen.
und Stahldraht von 4 Pr. Linie und darunter Durch-
messer.. besgl. · 273