Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 728 — 
  
  
  
  
  
  
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Verzollung. V halerfuße 
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1. Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, 
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren: 
a) ein und zwejdrähtiges, rohs . . . . .. 1 Soll. Lgt.. 11 
b) dergleichen gebleichtes oder gefärbts desgl. 3 15 
J%) drei. und mehrdrähtiges, roh, gebleicht oder gefärbt.esgl. 515 
2. Baumwollwaaren: Waaren aus Baumwolle, allein oder 
in Verbindung mit Leinen oder Metallfäden, ohne Beimi- 
schung von Seide, Wolle oder anderen der Wolle gleichge- 
stellten Thierhaaren: 
a) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte dichte 
Gewebe, auch appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen 
Gewebe....................·..................... desgl. 9 5 
b) alle nicht vorstehend unter a oder nachstehend unter 
begriffenen dichten Gewebe; rohe (aus rohem Garn ver- 
fertigte) undichte Gewebe; Strumpfwaaren; Posamentier. 
und Knopfmacherwaaren; auch Gespinnste in Verbindung 
mit Metallfadeen desgl..f5 
J.) alle undichten Gewebe, wie Jaconet, Mousselin, Tüll, 
Marly, Gaze, soweit sie nicht unter b begriffen sind; 
Spitzen und alle Stickereiin desg).2620 
3.Eisen und Eisenwaaren: 
a) geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Aus- 
nahme des faconnirten);) Luppeneisen; Eisenbahnschienen; 
Roh- und Cementstahl; Guß. und raffinirter Stahl; 
Eisen= und Stahldraht von mehr als 2 Pr. Linie Durch- 
messer; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von 
Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen und dergl.) roh 
vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile ein. 
zeln 50 Pfund und darüber wieggggnn . . . ... desgl. 174 
b) faconnirtes Eisen in Stäben; Randkranzeisen zu Eisen- 
bahnwagen; Pflugschaaren · Eisen; schwarzes Eisenblech; 
rohes Stahlblech; rohe (unpolirte) Eisen= und Stahl. 
platten; Anker, sowie Anker- und Schiffsketten; Eisen. 
und Stahldraht von 4 Pr. Linie und darunter Durch- 
messer.. besgl. · 273
	        
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