Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7168.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde für die Breslau= Schweidnitz-Freiburg 
Eisenbahngesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn 
von Liegnitz über Grünberg nach Rotenburg oder einem sonstigen Anschluß. 
punkte an die Märkisch-Posener Eisenbahn und einen Nachtrag zu ihrem 
Gesellschaftsstatut. Vom 11. Juli 1868. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
Nachdem die Breslau- Schweidnitz= Freiburger Eisenbahngesellschaft in der 
Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 27. Mai 1867. den Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Liegnitz über Grünberg nach Rotenburg oder einem sonstigen 
Anschlußpunkte an die Märkisch-Posener Eisenbahn, sowie die Vegurg eines 
zweiten Geleises auf der Bahnstrecke Königszelt= Altwasser und den Umbau der 
ahnhäfe zu Freiburg und Breslau 2c. beschlossen hat, wollen Wir zu diesen 
Anlagen unter den in dem beigefügten, von Uns hierdurch bestätigten Statut- 
Nachtrage enthaltenen Bedingungen die landesherrliche Genehmigung hiermit 
ertheilen. Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gescte über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend 
das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Henuzung. fremder 
Grundstücke, auf die in Rede stehenden Anlagen Anwendung finden sollen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 11. Juli 1868. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Achter Nachtrag 
zu dem 
Statut der Breslau-Schweidnitz= Freiburger Eisenbahngesellschaft. 
K. 1. 
Das zur Zeit aus der Breslau-Waldenburger und der Frankenstein- 
Liegnitzer Bahnlinie mit der gemeinsamen Kreuzungsstation Königszelt besteben 
(Nr. 7168.) n-
	        
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