Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Unternehmen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft wird 
ausgedehnt: 6 
1) auf den Bau und Betrieb einer an die Frankenstein-Liegnitzer Bahnlinie 
sich anschließenden Eisenbahn von Liegnitz über Grünberg nach Rotenburg 
oder einem sonst festzustellenden Anschlußpunkte an die Märkisch-Posener 
Eisenbahn; 
2) auf die Anlage eines Doppelgeleises zwischen den Stationen Königszelt 
und Altwasser der Breslau-Waldenburger, soweit erforderlich, zwischen 
den angegebenen Punkten zu rektifizirenden Bahnlinie. Die spezielle 
Richtung dieser Bahnlinie bestimmt unter Genehmigung des Handels- 
Ministers der Verwaltungsrath der Gesellschaft. 
Der Handelsminister setzt den Zeitpunkt fest, wo der Bau der ad 1. 
genannten Eisenbahn in Angriff zu nehmen ist und die Eisenbahngesellschaft ist 
verpflichtet, denselben der Art zu fördern, daß die ganze Bahn längstens drei 
Jahre nach dem Beginn des Baues fertig gestellt und dem Betriebe übergeben wird. 
S. 2. 
Die von Kegnis über Grünberg nach Rotenburg oder einem sonstigen 
Anschlußpunkte an die Märkisch-Posener Bahn zu führende Eisenbahn bildet 
einen integrirenden Theil des Breslau- Schweidnitz= Freiburger Eisenbahn-Unter- 
nehmens. Auf dieselbe finden rücksichtlich der Verhältnisse der Gesellschaft zum 
Staate, sowie zur Militair-, Post= und Telegraphen-Verwaltung des Nord- 
deutschen Bundes die Bestimmungen des Statuts und der bisherigen Statuts- 
nachträge, sowie die hierüber in Bezug auf die alten Bahnstrecken getroffenen 
besonderen Vereinbarungen Anwendung. 
K. 3. 
1. 
    
  
  
  
Anlagen, desgleichen zur 
insbesondere des Umbaues 
Anlagekapital wird auf 
Das zur Ausführung der in 
Bestreitung anderer Bedürßsse. des 
der Bahnhöfe zu Breslau und Freiburg 
sechs Millionen fünfhunderttausend Thaler 
S. 4. 
Die Beschaffung dieses Anlagekapitals erfolgt durch Ausgabe von: 
siebenzehntausend Stück Stammaktien, jede über zweihundert Thaler 
lautend, im Gesammtbetrage von drei Millionen vierhunderttausend 
Thaler, 
und 
mit vier und einhalb Prozent verzinslichen Prioritäts-Obligationen im 
Betrage von drei Millionen Einhunderttausend Thalern. 
D
	        
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