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Unternehmen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft wird
ausgedehnt: 6
1) auf den Bau und Betrieb einer an die Frankenstein-Liegnitzer Bahnlinie
sich anschließenden Eisenbahn von Liegnitz über Grünberg nach Rotenburg
oder einem sonst festzustellenden Anschlußpunkte an die Märkisch-Posener
Eisenbahn;
2) auf die Anlage eines Doppelgeleises zwischen den Stationen Königszelt
und Altwasser der Breslau-Waldenburger, soweit erforderlich, zwischen
den angegebenen Punkten zu rektifizirenden Bahnlinie. Die spezielle
Richtung dieser Bahnlinie bestimmt unter Genehmigung des Handels-
Ministers der Verwaltungsrath der Gesellschaft.
Der Handelsminister setzt den Zeitpunkt fest, wo der Bau der ad 1.
genannten Eisenbahn in Angriff zu nehmen ist und die Eisenbahngesellschaft ist
verpflichtet, denselben der Art zu fördern, daß die ganze Bahn längstens drei
Jahre nach dem Beginn des Baues fertig gestellt und dem Betriebe übergeben wird.
S. 2.
Die von Kegnis über Grünberg nach Rotenburg oder einem sonstigen
Anschlußpunkte an die Märkisch-Posener Bahn zu führende Eisenbahn bildet
einen integrirenden Theil des Breslau- Schweidnitz= Freiburger Eisenbahn-Unter-
nehmens. Auf dieselbe finden rücksichtlich der Verhältnisse der Gesellschaft zum
Staate, sowie zur Militair-, Post= und Telegraphen-Verwaltung des Nord-
deutschen Bundes die Bestimmungen des Statuts und der bisherigen Statuts-
nachträge, sowie die hierüber in Bezug auf die alten Bahnstrecken getroffenen
besonderen Vereinbarungen Anwendung.
K. 3.
1.
Anlagen, desgleichen zur
insbesondere des Umbaues
Anlagekapital wird auf
Das zur Ausführung der in
Bestreitung anderer Bedürßsse. des
der Bahnhöfe zu Breslau und Freiburg
sechs Millionen fünfhunderttausend Thaler
S. 4.
Die Beschaffung dieses Anlagekapitals erfolgt durch Ausgabe von:
siebenzehntausend Stück Stammaktien, jede über zweihundert Thaler
lautend, im Gesammtbetrage von drei Millionen vierhunderttausend
Thaler,
und
mit vier und einhalb Prozent verzinslichen Prioritäts-Obligationen im
Betrage von drei Millionen Einhunderttausend Thalern.
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