Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibung wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanmemachung erfolgt sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Stralsund, sowie in der zu Stettin und Stralsund erscheinenden
Stralsunder resp. Stettiner Zeitung, der Berliner Börsenzeitung und dem
Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 20. Dezember und am 20. Juni, von
heute an gerechnet, mit vier einhalb Prozent jährlich in gleicher Münzfsorte
mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
zabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Chausseebaukasse in Bergen, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Lu
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun
sind auch die dazu geher een Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
mliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen. -
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen,
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot verlorener oder vernichteter Schubdverlchreibungen erfolgt
erst nach GVerlaufs von sechs halbjährigen Zinsterminen bei dem Königlichen
Kreisgerichte zu Bergen, wenn bis dam die zur Kreis-Obligation gehorigen
Zinskupons fur diese Termine nicht zur Einlösung gelangt sind.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an-
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind# halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres .. ausgegeben; für die weitere Zeit werden Zinskupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons= Serie erfolgt bei der Kreis-
Chausseebaukasse zu Bergen gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-=
Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung
der