Sitzungen der Baukommission mit Stimmrecht beizuwohnen. Die Baukommis-
sion faßt ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Sie besorgt insbesondere auch die Erwerbung und Abschreibung der
Grundstücke, deren Ankauf zur Ausführung des Meliorationsplans nothwendig
ist, desgleichen die etwaige Veräußerung der in das Eigenthum der Verbände
übergehenden Grundstücke; sie ist verpflichtet, im Interesse derselben auf möglichste
Kostenersparniß Bedacht zu nehmen und überall dasjenige anzuordnen und zu
veranlassen, was ihr zum Nutzen der Verbände zweckdienlich eint.
Die Verträge, welche die Baukommission abschließt, find von drei Kom-
missionsmitgliedern zu unterschreiben.
Sobald die Ausführung des Meliorationsplans in allen seinen Theilen
bewirkt ist, hört das Mandat der Baukommission auf. Streitigkeiten über die
Bauausführung, welche bei der Uebergabe der Anlagen an die Deichämter zu
deren gemeinschaftlicher Verwaltung entstehen möchten, werden von dem Minister
für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nach Anhörung der Regierung zu
Magdeburg entschieden, ohne daß der Rechtsweg zulässig ist.
II. Abschnitt.
Die Deichverbände und deren Organisation.
KS. 6.
Durch die Herstelng des Umfluthprofils und die #ping, der alten
Elbe werden drei Deichpolder abgegrenzt und in diesen Poldern die Eigenthümer
der eingedeichten oder noch einzudeichenden Grundstücke, welche ohne Verwallung
bei dem höchsten bekannten Wasserstande den Ueberschwemmungen durch die Elbe
unterliegen würden,) zu drei Deichverbänden unter der Benennung:
a) der Magdeburger Deichverband,
b) der Elbenauer Deichverband,
c) der Ehle-Deichverband
vereinigt.
Jeder dieser Deichverbände und alle drei gemeinschaftlich, soweit es sich
um gemeinsame Zwecke (S. 7. Sub 1.) handelt, bilden Korporationen und haben
ihren Gerichtsstand bei dem Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg.
ii
Es liegt ob:
1) den drei Deichverbänden gemeinschaftlich:
die Ausführung der in §#. 1. und 2. gedachten Anlagen und die
esin Unt altung des Fiuthumlust mit dem Atschluhwerk
1. Nr. 1.);
I 2) dem