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Drovinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder.
Obligation
bes
Stuhmer Kreises
IV. Emission
Littr —i
über
........... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unten enehmigten Kreistagsbeschlusses vom
10. Juni 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt
sich die ständische EInanzkemmissien des Stuhmer Kreises Namens des Kreises
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver-
schreibung zu einer Harschnsschuld veon Thalern Preußisch Kurant,
* “ den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver-
zinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Poen jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu vanffärsen, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Kachuhlung erfolgen
soll, öffentlich bekunnt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Marienwerder, sowie in dem Kreisblatte des Stuhmer Kreises,
in der Danziger Zeitung und in dem Preußischen Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Junuar und am 1. Juli jeden Jahres,
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinset.
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