Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 808 — 
Drovinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder. 
Obligation 
bes 
Stuhmer Kreises 
IV. Emission 
Littr —i 
über 
........... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten enehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
10. Juni 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt 
sich die ständische EInanzkemmissien des Stuhmer Kreises Namens des Kreises 
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- 
schreibung zu einer Harschnsschuld veon Thalern Preußisch Kurant, 
* “ den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver- 
zinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1872. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Poen jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu vanffärsen, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Kachuhlung erfolgen 
soll, öffentlich bekunnt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen 
Regierung zu Marienwerder, sowie in dem Kreisblatte des Stuhmer Kreises, 
in der Danziger Zeitung und in dem Preußischen Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Junuar und am 1. Juli jeden Jahres, 
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit 
jenem verzinset. 
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