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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 60. —
(Nr. 7196.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Aachen zum Betrage von 240,000 Thalern. Vom 14. August 1868.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
ertheilen, nachdem der Oberbürgermeister und die Stadtverordneten. Versammlung
zu Aachen darauf angetragen haben, zum Zweck der Deckung verschiedener
außergewöhnlicher Aussaben und Tilgung älterer Stadtschulden zur Aufnahme
eines Darlehns von 220,000 Rthlr., geschrieben: zweimalhundertvierzig Tausend
Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Jinskupons und
Talons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen,
und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläu-
biger sich nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Jahlungs-
verpflichtung an jeden Iraber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen
unter nachstehenden Bedingungen.
K. 1.
Es werden ausgegeben:
425 Obligationen, jede zu 400 Rthlr., gleich 170,000 Rthlr.,
200 " „ 200 460,000
300 100 30,000
in Summa 240,000 Rthlr.
Diese Obligationen werden mit vier einhalb vom Hundert jährlich verzinst
und die Zinsen sedes Jahr am 31. Dezember von der Stadt · Renteikasse zu
Aachen gegen Rückgabe der ausgeferigten Zinskupons rzahlt. Zur Tilgung
der Schuld wird särlig, anderthalb Prozent von dem aitalbetrage der aus-
gegebenen Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet,
so daß in zweiunddreißig Jahren die sämmtlichen Obligationen eingelöst
sein werden.
Jahrgang 1868. (Nr. 7188.) 114 Der
Ausgegeben zu Berlin den 25. September 1868.