Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Zu der gegenwärtigen Bei der Zuruͤckzahlung 
Sbligatons aon die 8 n des rt müssen au- 
kupons der ersten Serie * . ßer dieser Obligation auch 
brr i60 Uachener r-s M- 
bis inkl. 18. 7 : - 
nebst Fenne zur Em- S t a d t O b li 9 a ti on dersallenen Zinin, tie 
Efangpahme der Kupon= über Tionnahmeder Ziretn 
ür die folgende Serie pons für die folgende Se- 
(Talon) hier beigefuͤgt. Tholer Preußisch Kuront. riezurückgegeben werden. 
Der unterzeichnete Oberbürgermeister und die mitunterzeichneten beiden 
Kommittirten der Stadtverordneten der Stadt Aachen urkunden und bekennen 
hiermit, daß der Inhaber dieser, in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums 
ven ... ausgefertigten Schuldverschreibung## die Summe 
voooonn . . . . . Thalern, deren Empfang hierdurch von dem unter- 
zeichneten Stadt= Rentmeister bescheinigt wird, an die Stadtgemeinde von Aachen 
zu fordern hat. Die auf vier und ein halbes Prozent festgesetzten Zinsen wer- 
den Ende Dezember jeden Jahres von der Stadt-Renteikasse hierselbst gegen 
Rückgabe der ausgefertigten Zinskupons gezahlt. 
Das Kapital wird, dem festgestellten Tilgungsplane gemäß, aus dem 
jährlichen Amortisationsfonds mittelst Verloosung in den 9n ren 186. bis 
inkl. zurückgezahlt, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht 
ulässig ist. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das Ge- 
ammtvermögen der Stadt. Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten 
ünf Jahren,) nachdem sie verfallen waren, erhoben worden, sind der Stadt 
verfallen und sollen zu milden Zwecken verwendet werden. 
Aachen, den rn . 18. 
Der Oberbürgermeister. Die Kommittirten Der Stadt-Rentmeister. 
(Unterschrift.) der Stadtverordneten. (Unterschrift.) 
(Unterschriften.) 
Kontrafignirt 
N. N. 
(Rückseite.) 
Prioilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt 
achen im Betrage von 240),000 Thalern. Brlrl 
(Folgt der Abdruck des Privilegiums.) 
(Nr. 7108) Zin-
	        
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