Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Obligation 
des 
Kreise 8 Löbau 
Littr.. W 
über 
Auf Grund des untre . . . .. landesherrlich bestätigten Kreistagsbe. 
schlusses vom 28. November 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 20,000 
Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau im Kreise 
Löbau Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des 
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von.# Thalern Preußisch 
Kurant nach dem bestehenden Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden 
und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rüchahlung der ganzen Schuld von zwanzig Tausend Thalern ge- 
schieht vom Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten 
Tilgungsfonds von wenigstens Einem und einem halben Prozent des Kapitals 
sahrich und dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten 
insen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem 
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen 
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor 
dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Marienwerder und dem Kreisblatte des Kreises Löbau. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital 8 entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldvers, webung, 
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