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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Obligation
des
Kreise 8 Löbau
Littr.. W
über
Auf Grund des untre . . . .. landesherrlich bestätigten Kreistagsbe.
schlusses vom 28. November 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 20,000
Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau im Kreise
Löbau Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von.# Thalern Preußisch
Kurant nach dem bestehenden Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden
und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rüchahlung der ganzen Schuld von zwanzig Tausend Thalern ge-
schieht vom Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten
Tilgungsfonds von wenigstens Einem und einem halben Prozent des Kapitals
sahrich und dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten
insen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor
dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Marienwerder und dem Kreisblatte des Kreises Löbau.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital 8 entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldvers, webung,
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