Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 656 — 
18. B. 
S## Itamm -Aktie Littr. GC. ## 
S * * - 
Dividendenschein 
5 M . ... Jahr 18.. 
S- Inhaber dieses Scheines erhält Fecgen dessen Rückgabe aus der 
22 Kasse der Thüringischen Eisenbahges schaft denjenigen Betrag aus- 
gezahlt, welcher nach Maaßgabe des betreffenden Statuten-Nachtrages 
2.S auf die Aktie Littr. SE.#.44 für das Verwaltungsjahr 18. ent- 
8 fällt, und der nebst dem Fälligkeitstermin von der Direktion statuten- 
zbmäßig bekannt gemacht wird. 
s Erfurt, den . 18. 
220Ö 
sm“*sn Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. 
s (wie Anlage A.) 
Se (1. S5) 
C. 
Dalon 
zu der 
Stamm-Aktie Littr. C. der Thüringischen Eisenbahngesellschaft 
--- 
Der Präsentant dieses Talons erhält gegen Ablieferung desselben ohne 
weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Stamm- 
Aktie neu auszufertigenden Dividendenscheine ...6t bis. für die Jahre 
18.. bis 18. ., schem dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers 
der Aktie bei der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft vorher kein 
schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. 
Erfurt, den r . .. 18. 
Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. 
(wie Anlage A.) 
(L. S.) 
  
Rediglrt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel 
(NR. v. Decker).
	        
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