Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In- 
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra- 
gung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 31. August 1868. 
(I. )Milhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Drovinz Preußen, Negierungebezirk Königeberg. 
Obligation 
des 
Heilsberger Kreises. 
Littr. . 
über 
. . ... . . .. Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
16. April 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 150,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Heilsberger Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu. 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld pdpdppo Tha- 
lern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 150,000 Khalern geschieht vom 
Jahre 1874. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Pazent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1874. ab in dem 
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins an welchem die Rückzahlung er. 
Oer. 7708 117“ fol-
	        
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