Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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folgen soll) öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Käutglicen Regierung zu Königsberg, dem Kreisblatte des Heilsberger Kreises, 
sowie in einer zu Königsberg erscheinenden Zeitung und in dem Königlich Preu- 
ßischen Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von heute 
an gerechnet, nit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Heilsberg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzu- 
liefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Theil I. 
Titel 51. N 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Heilsberg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Ver- 
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der 
Zinskupons durch Voye ung der Schuldverschreibung oder sent in glaubhafter 
Weise darthut, nach Ablauf der Veriährungs ist der Betrag der angemeldeten 
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons geen itens ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind albjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres auscegeben. Fur die weitere Zeit werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
ie Ausgabe einer neuen Linskupons Serie erfolgt bei der Kreis. 
Kommunalkasse zu Heilsberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Heilsberg, den .. .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Heilsberger 
Kreise. 
Pro-
	        
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