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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— r 68.—
(Nr. 7225.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Juli 1868., betreffend die Gestattung des Baues
einer Crefeld- Kreis Kempener Industrie- Eisenbahn unter gleichzeitiger
Bewilligung des Expropriationsrechts.
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 29. d. M. will Ich zur An-
lage einer eingeleisigen (sekundären) Industrie--Eisenbahn für den Kreis Kempen
von Süchteln über Oedt nach Kempen und von da kreisförmig über Hüls,
Crefeld, St. Tönis, Vorst zurück nach Süchteln, mit Abzweigungen nach Viersen
und Grefrath, unter Vorbchat der seiner Zeit zu bestimmenden näheren Bedin-
gungen, hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. Qugleich gestatte Ich, daß die
in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838.
enthaltenen Vorschriften über das Expropriationsrecht auf dieses Unternehmen
Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Bad Ems, den 31. Juli 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler.
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
An das Staatsministerium.
Johrgang 1868. (Nr. 7225—7226.) 127 (Nr. 7226.
Ausgegeben zu Berlin den 29. Oktober 1868.