Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7226.) Konzessions · und Bestätigungs · Urkunde fuͤr die Crefeld · Kreis Kempener 
Industrie · Eisenbahngesellschaft. Vom 6. Oktober 1868. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köoͤnig von Preußen 2c. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Suͤchteln über Oedt 
nach Kempen und von da kreisförmig über Hüls, Crefeld, St. Tönis, Vorst 
zurück nach Süchteln, mit Abzweigungen nach Viersen und Grefrath, eine Aktien- 
esellschaft mit dem Sitze in Crefeld gebildet hat, wollen Wir derselben zum 
Baue und Betriebe dieser Bahn Unsere landesherrliche Genehmigung bierurch 
„ertheilen, auch das anliegende, am 7. September 1868. notariell verlautbarte 
Statut hiermit bestätigen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statut durch die Gesetz Sammlung 
zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Baden-Baden, den 6. Oktober 1868. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Statut 
der 
Crefeld-Kreis Kempener Industrie-Eisenbahngesellschaft. 
A. 
Allgemeine Bestimmungen. 
ie 
Namen und Domizil der Gesellschaft. 
Unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung wird durch das gegen- 
wärtige Statut und nach Maaßgabe der Bestimmungen des Allgemeinen Handels- 
gesetzbuches Artikel 207. bis 249. eine Aktiengesellschaft unter der Firma 
„Crefeld= Kreis Kempener Industrie-Eisenbahngesellschaft“ 
gegründet, welche in Crefeld ihren Sitz und Gerichtsstand hat. ?
	        
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