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siebenzig Franks und die übrige Hälfte durch sechstausend dreihundert Stück
Prioritäts -- Stammaktien zu je Einhundert Thaler oder dreihundert fünf und
siebenzig Franks aufgebracht werden.
Die dermalige Direktion ist unter Genehmigung des Königlichen Mini-
steriums befugt, zum Zwecke der etwanigen Kompletirung der Anlagen Behufs
Anschlusses an die Eisenbahnstationen Viersen, Crefeld, Kempen und Grefrath
eine angemessene Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu beschließen und zu be.
wirken. Zu jeder anderweitigen Erhöhung desselben, namentlich auch für die
etwaige Anlage eines zweiten Bahngeleises zwischen Viersen und Grefrath, ist
der Beschluß der Generalversammlung (§. 48.) und die Genehmigung des Staates
erforderlich.
. S.
Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres (F. 20.) wird ein Reservefonds
gebildet, welcher zur Deckung der in außerordentlichen Fällen nöthigen Ausgaben
und der Kosten für die Vermehrung der Betriebsmittel bestimmt ist. Diesem
Reservefonds werden überwiesen:
a) der Betrag dersenigen Zinsen und Dividenden, die nicht rechtzeitig er-
keben. Lund deshalb gemäß I. 21. zu Gunsten der Gesellschaft verfal-
en smd;
b) diejenigen Vortheile, welche der Gesellschaft aus dem Eintritte neuer
Mktienzeichner in die Stelle der wegen säumiger oder uneinziehbarer
Ratenzahlung ausgeschiedenen Aktionaire erwachsen (F. 17.);
Jc) ein Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, der mit Zustimmung des
Staates von der Direktion nach Bedürfniß festgesetzt wird, aber jährlich
ein Siebentel Prozent des Anlagekapitals nicht überschreiten soll.
Hat der Reservefonds die Summe von zwölf Tausend Thalern erreicht,
so erfolgen weitere Zuschüsse nur dann, wenn eine Verminderung eingetreten ist.
So lange der Reservefonds in dieser vollen Höhe vorhanden ist, fließen die
ad a. gedachten Zinsen und Dividenden, sowie die Zinsen des Reservefonds, in
die Betriebskasse.
. 9.
Erneuerungsfonds.
Ferner wird nach Ablauf des ersten Betriebsjahres ein Erneuerungsfonds
ebildet, welcher bestimmt ist zur Bestreitung der Kosten der Erneuerung der
chienen, Schwellen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues der Eisenbahn,
mit Einschluß der Weichen, sowie der Erneuerung der Lokomotiven nebst Ten-
dern und Wagen aller Art.
Zu diesen Erneuerungen sind insbesondere zu rechnen:
1) bei Lokomotiven und Tendern die Auswechselung der Feuerkasten, Kessel,
Chlinder, Siederöhren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, ganzer Wasser-
behälter und Bremsen; *
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