Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 950 — 
(Nr. 7227.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Oktober 1868., betreffend die Genehmigung zur 
Herstellung einer Eisenbahn von dem Mühlhofener Hüttenwerke nach dem 
Bahnhofe der rechtsrheinischen Eisenbahn zu Engers. 
ch will nach Ihrem Mntrage vom I. Oktober d. J. zu der von der Firma 
Friedrich Krupp zu Essen beabsichtigten Anlage einer für den Lokomotivbetrieb 
einzurichtenden Eisenbahn von dem Mühlhofener Hüttenwerke nach dem Bahn- 
hofe der rechtsrheinischen Eisenbahn zu Engers hierdurch Meine Genehmigun 
unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl der Anschlu 
an die neue Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren 
gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzu eged Fracht- oder Bahngeld- 
sätze vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme Ich unter Rückgabe des Situationsplans, 
daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. Novem- 
ber 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die 
Expropriation und diejenigen über das Recht zur vorübergehenden Benutzung 
fremder Grundstücke, auf das Unternehmen Anwendung finden sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Baden-Baden, den 10. Oktober 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7228.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.