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Rückgabe der Zinskupons bei der Landsteuerkasse in Görlitz und den übrigen
vom Kommunallandtage der Preußischen Oberlausitz zu bestimmenden und bekannt zu
machenden Jahlungsstellen in Preußischem Kurant gezahlt, und zwar auch in der
nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Gel. In gleicher Weise rrfolßt
die Zahlung des Kapitals bei der Landsteuerkasse in Görlitz gegen bloße Rückgabe
der Obligationen, der dazu gehörigen Talons und der Zinskupons der späteren
Fäligkeiztermine. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dräiig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gun-
sten unserer Landsteuerkasse.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolg nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Thl. J.
Tit. 51. P. 120 ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Görlitz. Zinskupons kön-
nen weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher
den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei
dem Landesältesten des Markgrafthums Oberlausitz Königlich Preußischen Antheils
anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Obli-
ation oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs-
Fa der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons
gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Obligation sind die dazu gehörigen bis inkl. 1. Oktober 1873.
ahlbaren Zinskupons nebst Talon ausgegeben. Von da ab wird gegen Ablie-
sermn des der älteren Kupons-Serie beigedruckten Talons je eine neue fünf-
jährige Zinskupons-Serie bei der Landsteuerkasse in Görlitz ausgereicht. Bei dem
Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons- Serie an
den Inhaber der Obligation, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Görlitz, den 18..
Die Staͤnde des Markgrafthums Oberlausitz
Königlich Preußischen Antheils.
(L. S.)
(Namensunterschrift. Faksimile.) (Namensunterschrift-Faksimile.)
Landesältester des Markgrafthums Ober. Landesbestallter des Markgrafthums Ober-
lausitz Königlich Preußischen Antheils. lausitz Königlich Preüsiffeen, Antheils.
Gegengezeichnet: (Namensunterschriften)
Kassirer. Buchhalter.
Er. 7228.) Sche--